
Literatur zugänglich machen
– aus diesem Impuls heraus starten viele linke Projekte Mitte der 1960er Jahre. In der Bundesrepublik sind Schriften von György Lukács, Herbert Marcuse, Walter Benjamin, Theodor W. Adorno, Rosa Luxemburg oder Max Horkheimer kaum zu bekommen. Die Autorinnen und Autoren wurden von den Nationalsozialisten verfolgt und / oder ihre Bücher verboten. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sind diese Titel oft nicht lieferbar.
Anfangs sind es vor allem „Raubdrucke“, die linke Verlage herausgeben. Sie haben keine Rechte an den Titeln, die sie aufwändig in Antiquariaten und Archiven ausgraben. Die Rechte liegen teilweise bei Verlagen, die keine Neuauflage planen oder auch in der DDR. Zudem ist ein erklärtes Ziel der linken Projekte, Bücher sollen lange lieferbar sein, es gibt lange Backlists. Zunächst in Uni-Mensen verkauft, können die Titel später auch in einigen der linken Buchläden erworben werden.
Eine grundlegende Überlegung ist, es fehlen Vertriebswege, um die Bücher in die Buchhandlungen zu bekommen. Und welche Buchhandlungen legen die Titel aus? Machen darauf aufmerksam, dass es sie gibt? Aus dem Bedürfnis, das zu ändern, gründen sich Ende der 1960er aus der „68er“-Bewegung eine ganze Reihe Verlage, Auslieferungen und Buchhandlungen.
Was bewegt den linken Buchhandel?
Auch innerhalb des linken Buchhandels gibt es eine riesige Bandbreite an Ideen und sie haben unterschiedliche Vorstellungen von deren Umsetzung. Sie setzen verschiedene Schwerpunkte. Aber in einigen Grundannahmen ähneln sie sich. Sie zeichnen sich durch ein egalitäres Verständnis aus, alle dürfen mitreden. Gewinnorientiertes Arbeiten steht nicht oben auf der Agenda, Kosten müssen gedeckt werden und sonst wird mitunter auch an andere linke Projekte gespendet. Oder an soziale Einrichtungen vor Ort. Eine große Rolle spielt die Unterstützung von Inhaftierten. Linke Projekte finanzieren z. B. Frei-Abonnements, schicken Bücher an Gefängnisse o.ä.
Der Alltag macht aber auch vor ihnen nicht halt. In Buchhandlungen heißt das: Bücher auspacken, in Regale räumen, Kundinnen und Kunden beraten, kassieren, verpacken. Nur in der Auswahl der ausgelegten Bücher unterscheiden sie sich.
Der linke Buchhandel als vermeintliche Bedrohung
Auf mehreren Ebenen nimmt der Druck auf den linken Buchhandel ab Mitte der 1970er Jahre zu. Auf der einen Seite möchten einige der etablierten Verlage zunehmend vehement gegen Raubdrucke vorgehen. Diese sind tatsächlich zunehmend professioneller und beinhalten mittlerweile auch lieferbare Titel, die schlicht günstiger angeboten werden als bei den Verlagen, die das Urheberrecht haben. Darin sieht auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels eine zunehmende Bedrohung und engagiert sich in einer stärkeren Strafverfolgung der Beschuldigten. Auf dieser Grundlage führt das Bundeskriminalamt eine ganze Reihe Durchsuchungen in linken Projekten durch.
Es ist auch ein Balanceakt, denn Teile des linken Buchhanadels sind Mitglied im Börsenverein. Auf der Mitgliederversammlung 1976 kritisieren einige von ihnen öffentlich das Vorgehen.
Gleichzeitig sind die 1970er Jahre geprägt von terroristischen Gruppen wie der RAF oder der „Bewegung 2. Juni“. Die „68er“ waren in weiten Teilen nicht radikal und hatten Vorbehalte gegenüber dem Einsatz von Gewalt. Auch das hat mit den Erfahrungen des Nationalsozialismus zu tun. Die RAF greift viele der Forderungen und Aussagen der „68er“ auf, missbraucht sie aber für die eigenen Ziele und beeinflusst damit auch das Bild der Studentenbewegung im Negativen.
In diesem Spannungsfeld finden sich viele linke Projekte verschiedenen Vorwürfen ausgesetzt. Sie werden oft pauschal beurteilt, was zu kurz greift. Denn es gibt ebenso viele verschiedene linke Verlage und Buchhandlungsideen wie es Ausrichtungen innerhalb „der Linken“ in den 1960er und 1970er Jahren gibt. Sie sehen sich nun zunehmend dem Vorwurf ausgesetzt, mit ihren Gewinnen die RAF zu unterstützen. Der Verband des linken Buchhandels (VLB), in dem sich eine ganze Reihe linker Buchschaffender organisieren wird zu einem wichtigen Medium, um sich gegen die Repressionen zur Wehr zu setzen. So kritisiert er, u.a., man unterscheide nicht mehr zwischen Jusos und RAF.
Auch medial wird das Thema aufgegriffen, die Welt am Sonntag z. B. veröffentlicht am 2. Juni 1972 einen Artikel mit dem Titel „Linke Buchläden. Bomben über dem Ladentisch“ und trägt so zur pauschalen Verurteilung bei.
Maßnahmen gegen den Linksterrorismus

Aus heutiger Sicht sind die Maßnahmen zur Bekämpfung des Linksterrorismus überzogen. Sie zeigen, dass der Staat versucht, dem gesellschaftlichen Gefühl von Unsicherheit etwas entgegenzusetzen. Ein Beispiel ist § 88a StGB. Er gehört zu einer ganzen Reihe Gesetzesverabschiedungen 1976, die zur Bekämpfung des Terrorismus eingeführt werden. § 129 StGB macht die Bildung krimineller Vereinigungen und die Mitgliedschaft in einer solchen strafbar.
§ 130 a stellt die Anleitung zu Straftaten unter Strafe. Und § 88a schließlich legt fest, dass verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten ebenfalls rechtswidrig sei. Das Problem dabei: Insbesondere § 88a ist sehr schwammig formuliert. Er schließt zwar ausdrücklich Kunst, Wissenschaft, Berichterstattung und Zeitgeschichte aus und doch ist nicht ganz eindeutig, was genau unter die verfassungsfeindliche Befürwortung fällt.
Es folgt zwischen dem 18. und dem 20. August 1976 eine bundesweite Razzia in linken Buchläden, Verlagen, Druckereien aber auch Privatwohnungen in Essen, Heidelberg, Köln, München, Stuttgart, Tübingen und Westberlin. Dabei werden nach Angaben der Betroffenen nicht nur Bücher und Zeitschriften, sondern auch Unterlagen mitgenommen.
Im gleichen Jahr lässt das Amtsgericht Landshut ein Buch über die Proteste am Chicagoer Haymarket 1886 beschlagnahmen.
Bemerkenswert ist, dass die Kritik an den neu eingeführten § 88a und 130a nicht ausschließlich aus dem linken Buchhandel kommt, auch Verlage wir Suhrkamp schließen sich auf der Frankfurter Buchmesse 1976 der „Initiative gegen Zensur und Beschlagnahmung von Büchern“ an.
§ 88a gilt als „Maulkorb-Paragraph“, führe er doch zu einer Zensur. Verlage würden Bücher gar nicht mehr veröffentlichen aus Sorge vor einer Beschlagnahmung. Er schränke das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung ein.
Bereits 1981 wird der § 88a wieder abgeschafft. Der Paragraph hatte zu einer ganzen Reihe Durchsuchungen, Festnahmen und auch Verfahren geführt, aber es habe nur eine Verurteilung gegeben. Der Rechtsauschuss berichtet, die Regelung habe dem Ansehen des Staats mehr geschadet als genutzt.
Es ist wichtig, nochmal klarzumachen, dass es ganz unterschiedliche Ansichten, Ausrichtungen, Vorstellungen innerhalb dieser linken Projekte gab. Dass viele von ihnen aber pauschal verurteilt wurden, deren Unterschiede nicht wahrgenommen wurden.
Literatur:
- Börsenblatt 69/76 v. 27.8.76, S. 1260f.
- Sonnenberg, Uwe: Von Marx zum Maulwurf. Linker Buchhandel in Westdeutschland i n den 1970er Jahren, Göttingen 2016.
- Terhoeven, Petra: Die Rote Armee Fraktion. Eine Geschichte terroristischer Gewalt, München 2017.
- https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/labrecht-pruefung-wiedereinfuehrung-tatbestand-befuerwortung-straftaten-stgb-hetze-internet
- https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/232718/1976-anti-terror-paragraf-wird-eingefuehrt/
- https://www.bpb.de/themen/linksextremismus/dossier-linksextremismus/33646/die-radikale-linke-und-die-raf-essay/
- https://www.deutschlandfunk.de/buchhandel-in-den-70ern-als-der-mensatisch-zum-laden-wurde-100.html



